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Zur Ausübung der Kontroll- und Öffentlichkeitsfunktion des Parlaments können Abgeordnete und Fraktionen Anfragen an die Landesregierung einbringen. Die Regierung ist gehalten, die Antwort auf die Kleine Anfrage (i.d.R. einzelner Abgeordneter) innerhalb kurzer Zeit (meist weniger Wochen) zu geben. Die Große Anfrage ist meist länger, erfordert eine ausführlichere Antwort und oft muss eine gesamte Fraktion diese beantragen.
Anträge, in denen die Regierung aufgefordert wird, im Ausschuss einen Bericht abzugeben, werden als Berichtsanträge bezeichnet. Eine Berichterstattung an das Plenum findet in der Regel nicht statt.